Diese Aktivität beruht auf einem Fall, der 2001 vor dem Obersten Gerichtshof Südafrikas verhandelt wurde. Pharmahersteller verklagten den Staat Südafrika wegen Missachtung ihrer Patentrechte auf HIV-Medikamente und wegen des Imports billiger Generika zur Behandlung von Millionen an AIDS erkrankter Bürger*innen.
Auf der einen Seite berief sich die Vereinigung der Pharmahersteller auf das Recht auf Eigentum, Gleichheit oder Handels- und Geschäftsfreiheit und der freien Berufswahl, während auf der anderen Seite die Regierung und TAC reklamierten, dass es die Pflicht des Staates sei, die Grundrechte seiner Bürger*innen auf Menschenwürde und auf Leben zu respektieren, zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten.
Im Laufe des Prozesses gab es eine außergerichtliche Einigung. Die Unternehmen zogen ihre Klage gegen den Staat Südafrika zurück und haben zugesagt, auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Pharmaunternehmen erkannten an, dass ein nationaler Gesundheitsnotstand herrscht. Südafrika sicherte in der Einigung zu, die Pharmakonzerne in die Suche nach einer preisgünstigen Lösung einzubeziehen. Die Unternehmen verlieren auf diese Weise nicht völlig ihren Einfluss auf die eigenen Patente.
HIV- infizierte und AIDS- kranke Menschen brauchen dringend Medikamente für die Unterdrückung der Krankheit und ihre Behandlung, wenn der HI-Virus ausgebrochen ist. Diese Medikamente sind teuer. Die Kosten dafür werden nicht in allen Ländern und für alle Menschen vom Staat beziehungsweise von den Krankenkassen übernommen. Viele Menschen in Ländern des Globalen Südens haben keine Möglichkeit, an diese Behandlung zu kommen und können sie sich oft nicht leisten.