Diese Übung bezieht sich zwar auf Schulen und Hochschulen und erwähnt Vertretungsgremien für Schüler*innen und Studierende. Dies soll jedoch niemanden abhalten, der in einem nicht-formalen Umfeld arbeitet; die Übung ist genauso relevant für junge Menschen in Jugendvereinen und Verbänden. Passen Sie einfach die verwendeten Begriffe an.
Machen Sie sich mit den Artikeln 12 und 28 der UN-KRK vertraut. Wenn Sie mit jungen Erwachsenen über 18 arbeiten, dann beziehen Sie sich auf das Recht auf Bildung in der AEMR (Artikel 26) und im Sozialpakt (Artikel 13).
In Kapitel 5 „Globale Themen im Menschenrechtsschutz“ (PDF, 4,5 MB) finden Sie allgemeine Informationen über Bildung, unter anderem zu den Unterschieden zwischen formaler, nicht-formaler und informeller Bildung. Die SWOT-Analyse und Aktionspläne sind in Kapitel 3 „Aktiv werden für Menschenrechte“ (PDF, 1,1 MB) beschrieben und erklärt.
Wozu braucht man eine Schüler*innenvertretung?
Eine Schüler*innenvertretung repräsentiert die Schüler*innen in allen sie direkt betreffenden schulischen Angelegenheiten. Es gibt viele gute Gründe, Schüler*innenvertretungen beziehungsweise andere Gremien der Beteiligung aufzustellen und dafür zu sorgen, dass sie etwas bewirken können. Als Argumente werden etwa genannt: Demokratieförderung, effektive Entscheidungen, erhöhtes Verantwortungsbewusstsein, bessere Atmosphäre. Es ist zugleich wichtig zu betonen, dass Beteiligung ein eigenständiges Recht ist, und dementsprechend einen kontinuierlichen, verbindlichen Prozess benötigt.