Die Diskussion und Definition des Begriffes „Terrorismus“ ist ein sehr sensibles und umstrittenes Thema. Passen Sie Ihr Vorgehen und die Auswahl der Fallbespiele auf die Gruppe, deren Vorerfahrungen und Ihre eigene Erfahrungen an. Dasselbe gilt für die Fragen zur Nachbereitung. Sie können auch andere Fälle aufnehmen, die für die Alltagswirklichkeit Ihrer Gruppe relevanter sind.
Soll die Übung erfolgreich sein, müssen die TN das Gefühl haben, dass sie ihre aufrichtige Meinung zum Ausdruck bringen können, ohne von Ihnen oder anderen Gruppenmitgliedern dafür angegriffen oder gar zensiert zu werden. Das sollten Sie zu Beginn klarstellen und sich gegenseitig Vertraulichkeit und einen respektvollen Meinungsaustausch zusichern. Erläutern Sie, dass der Sinn und Zweck der Übung darin besteht, schwierige Fragen zu bearbeiten und sich einem Begriff anzunähern, und nicht, eine endgültige Lösung zu finden. Seien Sie sich bewusst, dass in dieser Übung Denkmuster infrage gestellt und deshalb Emotionen gezeigt werden können.
Bei Schritt 6, bei dem die Gruppen versuchen, Terrorismus zu definieren, sind einige Hinweise zu den vorherigen Fällen hilfreich. Die TN sollten das Arbeitsblatt „Was zu berücksichtigen ist“ bekommen, bevor sie an den Definitionen arbeiten. Alternativ können die Fragen auch am Ende verwendet werden, um die erarbeiteten Definitionen zu diskutieren.
Schließlich kann es hilfreich sein, die erarbeiteten Definitionen mit offiziellen Definitionen zu vergleichen.
Bei der Diskussion über die menschenrechtlichen Dimensionen von Terrorismus sollten Sie darauf achten, dass den TN folgende Punkte bewusst sind:
- „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Dies ist Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
- Alle Menschen haben das Recht auf Leben. Dies wird in Artikel 3 AEMR, in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in anderen internationalen Übereinkommen gewährleistet.
- Selbst in Kriegszeiten – wo die Regeln für Kriegshandlungen durch das humanitäre Völkerrecht (IHL) vorgegeben werden – sind vorsätzliche Angriffe auf zivile Ziele nicht erlaubt. Das IHL gibt bestimmte Grundregeln vor, die in bewaffneten Konflikten von allen Seiten zu beachten sind (siehe „Weitere Informationen“).